Ermittlungsverfahren


Sobald Sie durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ins Visier des Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) geraten sind, sollten Sie unbedingt vollständig von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und zunächst einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren.
Bei diesem ausführlichen Gespräch werden wir Sie über die Aussichten und Risiken aufklären und Ihnen erläutern, warum wir welches Verhalten (Schweigen, Aussagen, wenn ja, was und in welcher Form) für Sie unter den gegebenen Umständen für sinnvoll erachten.
Wir werden den Sachverhalt besprechen und mögliche entlastende Beweismittel herausarbeiten sowie entsprechende Beweisanträge stellen.
Wir werden die aussichtsreichste Verteidigungsstrategie festlegen, die jedoch je nach Ermittlungsergebnis in den verschiedenen Verfahrensabschnitten jeweils optimiert werden wird.
Das bedeutet dass es für Sie z.B. sinnvoll sein kann, vor den Ermittlungsbehörden zunächst keine Angaben zu machen, zu einem späteren Zeitpunkt dann aber im Rahmen einer Absprache mit dem Gericht eine Aussage (unter Umständen auch durch den Verteidiger, also durch uns) abzugeben.

Wie auch immer wir uns entscheiden werden:
Machen Sie keinerlei Aussagen BEVOR Sie mit uns gesprochen haben!!
Das Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen und mündet in ein strafrechtliches Hauptverfahren (Strafverfahren) oder ein Strafbefehlsverfahren, wenn der Staatsanwalt die Anklage zu Gericht schickt oder bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt.
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